- 1731 -

1283. o. T. Naumburg a. Bober.

Burchardus, Abt von Naumburg a. Bober, verleiht dem Schulzen Martin das Stiftsgut Sobolicz (Zedelsdorf bei Sagan) zur Aussetzung nach deutschem Rechte, in der Weise, dass die Colonisten nach Ablauf von 12 Freijahren den Feld-Zehnten garbenweise, zugleich mit den Vierdungen, entrichten werden, der Schulz aber 1 1/2 Freihufen haben soll, nimmt jedoch das zum Hofe gehörige Land aus, welches der nach Beuthen führende Weg von dem Gehöft des Nicolaus scheidet, bis zu den Hofe eines andern Nicolaus, genannt Sydlo. Der Schulz wird mit seinen Bauern einmal im Jahre dem Abte und seinem Kloster ein Frühstück anrichten und sonstige Dienste leisten wie die übrigen Schulzen des Stiftes. Er und seine Bauern sollen die Wiesen circa opacam haben und der Erstere auch den dritten Pfennig vom Gerichte, während 2 Pfennige dem Abte zustehen.

Z.: Heinrich weiland Abt, Ulrich Prior, Bogdan Custos, Rubin Ordensbruder, dom. Marthin, dom. Jacob.


Abschrift (Anfang des XIV. Jahrh.) im Quaternus Saganensis No. 4 Staatsarch. D. 289 b.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.